Nutzungsbedingungen des

Streckennetzes von ExtraTrail

Der Laufsport und besonders der Traillauf setzen eine gute körperliche Verfassung voraus, die dieser oft anspruchsvollen Sportart gerecht wird. Fragen Sie Ihre Arzt, um sicherzugehen, dass Sie körperlich dazu geeignet sind, und um ihre körperliche Betätigung Ihrer Verfassung anzupassen.

EXTRATRAIL stellt den Läufern Strecken, die oft hügelig und technisch anspruchsvoll sind, in einer natürlichen Umgebung zur Verfügung.

Die Wege, Pfade und Singletrails können jederzeit Schwierigkeiten aufweisen (rutschiger Boden, Wurzeln, Steine, Matsch, Baumstämme, Zweige, Bäche, Laufstege, Holzstege, Furte).

Die Strecken führen manchmal über die Fahrbahn, die es mit Vorsicht zu überqueren gilt, unter strikter Einhaltung der Verkehrsregeln.

Die Strecken von EXTRATRAIL durchqueren öffentlichen Grund und Boden (Gemeinden und Wallonien), aber auch private Liegenschaften, die Ihr Einverständnis gegeben haben, unter der Voraussetzung des Respekts ihres Eigentums.

Sie sind jederzeit zum Respekt der natürlichen Umgebung entlang der Strecke aufgefordert und müssen auf dem ausgeschilderten Streckenverlauf bleiben. Bitte hinterlassen Sie keinerlei Abfälle entlang der Strecke. Pflanzen, Beschilderungen oder Übergänge (Brücken, Übergänge, Holzstege) dürfen nicht beschädigt werden.

Respektieren Sie den Schutz des Waldes und der Wildtiere. Die Nutzung der Strecken von ExtraTrail ist ausschließlich tagsüber erlaubt. Das Dezernat für Umwelt und Waldbewirtschaftung rät davon ab, sich zur Nachtzeit im Wald aufzuhalten.

In der Jagdsaison, bei Treibjagden oder während der Durchführung forstwirtschaftlicher Maßnahmen kann es vorkommen, dass die Strecken von EXTRATRAIL ganz oder teilweise unzugänglich sind. Halten Sie sich daran, wenn der Weg durch spezifische Beschilderung gesperrt ist.

Entsprechende Informationen werden rechtzeitig auf der Internetseite und auf unserer Facebookseite veröffentlicht.

Hinweis

Es sei darauf hingewiesen, dass die Jagd auf Junghirsche am 15. Juli und die auf Hirsche am 21. September beginnt. Beide enden jedes Jahr (vorbehaltlich einer durch das zuständige Ministerium mitgeteilten Verlängerung) am 31. Dezember.

Es wird darum gebeten, den Wald gemäß der Sondervereinbarung mit der Abteilung Natur und Forstwesen (ANF) in dieser Zeit abends zwei Stunden vor Sonnenuntergang und bis zum nächsten Morgen zwei Stunden nach Sonnenaufgang nicht zu betreten. Mit dieser Vorsichtsmaßnahme sollen das Wild vor Störungen und Sie selbst vor Schüssen von Jägern auf dem Hochsitz geschützt werden.

Leisten Sie Ihren Beitrag zur Aufrechterhaltung der Strecken von EXTRATRAIL, indem Sie alle ungewöhnlichen Vorkommnisse und Zwischenfälle sowie alle Schäden, die ihnen auffallen, an die E-Mail-Adresse oder auf der Facebookseite melden. So helfen Sie uns, den guten Zustand und die Zugänglichkeit der allgemeinen Strukturen zu pflegen und aufrechtzuerhalten.

Lesen Sie hierzu auch unsere detaillierten Hinweise bei der Vorstellung der einzelnen Strecken.

EXTRATRAIL ASBL haftet nicht für Vorfälle oder Unfälle jeglicher Art, welche Läufer, Begleitpersonen oder Zuschauer erleiden, auch nicht wenn sie auf fallende Äste oder Bäume oder den schlechten Zustand von Straßen oder Kunstbauten zurückzuführen sind.

Bei Unfällen oder bei Verletzungen wählen Sie die 112. Sie können vorab die App ECHO 112 herunterladen, die den Rettungskräfte Ihren Standort anzeigt.

Über Die ExtraTrail

Beschilderung

Die Beschilderung von EXTRATRAIL besteht aus kleinen Tafeln von 10 cm Länge und 20 cm Breite. Jedes Schild trägt das Logo von EXTRATRAIL und die Streckenverläufe in vier Farben:

GRÜN = > 5 KM
BLAU = > 10 KM
ROT = > 20 KM
SCHARZ = > 30 KM

Graue Pfeile im oberen Teil des Schildes zeigt die Laufrichtung an (geradeaus, rechts, links).

Bei einer Abzweigung von 2 Streckenverläufen (Beispiel: wenn die 5 km die 10-km-Strecke verlässt), zeigen entsprechende Pfeile in der Farbe jeder Strecke die jeweilige Streckenführung an.

Allgemein zeigt jede Wegmarkierung eine einzige Farbe an. Verlaufen jedoch mehrere Streckenverläufe gemeinsam, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Sie neben der Farbe Ihrer Strecke auch andere Farbcodes auf den Markierungen sehen.

EXTRATRAIL respektiert die natürliche Umgebung, in der die EXTRATRAIL-Strecken verlaufen. Daher wurde die Anzahl der Streckenmarkierungen auf ein Minimum beschränkt. Bei zwei Richtungsänderungen gilt immer der Hauptweg oder die Hauptstrecke.

Zur Beschilderung

im Wald

Wenn Sie sich im Wald aufhalten, sind die durch spezifische Markierungen angeführten Regeln streng einzuhalten. Wenn Sie auf gelbe (Informationsplakate) oder rote (Verbotsplakate) Schilder an den Rändern der Zugangswege in den Wald stoßen, nehmen Sie sich bitte Zeit, um deren Inhalt genau zu lesen und halten Sie sich an die Vorschriften. Betreten Sie nie eine verbotene Zone. Sie würden sich damit in Gefahr begeben!

Die offiziellen gelben Plakate dienen der Information und rufen zur Vorsicht auf.
Es ist also nicht verboten, sich auf den entsprechenden Wegen zu bewegen, aber Vorsicht ist geboten.

Die offiziellen roten Plakate verbieten, sich auf einem Weg oder Pfad aufzuhalten und müssen zwei Tage vor Sperrung angebracht und einen Tag nach Ende der Sperre entfernt werden.

Um gültig zu sein, müssen diese Jagdplakate unbedingt folgende Angaben beinhalten:

  • die Daten der Jagden ;
  • die Dauer des Betretungsverbots ;
  • die Nummer der Genehmigung für die Waldsperre (von der Wallonischen Region erteilt) ;
  • Name und Telefonnummer der Person, die für die Anbringung der Plakate zuständig ist (häufig der Jagdaufseher) ;
  • Name und Telefonnummer der für die Überwachung zuständigen Person (Forstbeamter der Wallonischen Region) ;

Aushang für eine Treibjagd

Die maximale Dauer beträgt drei aufeinanderfolgende Tage.

Aushang für eine Ansitzjagd

Eine Stunde vor bis eine Stunde nach Sonnenaufgang oder Sonnenuntergang.

Aushalt für Instandhaltungsarbeiten

Die maximale Dauer beträgt sieben aufeinander folgende Tage.

Aushang wegen Brandgefahr

Die maximale Dauer beträgt siebenaufeinanderfolgende Tage.

Aushang zum Naturschutz

Die maximale Dauer beträgt sechzigaufeinanderfolgende Tage.

Ein umgestürzter Baum, eine fehlende Markierung ...

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